Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Präambel

Die Parteien beabsichtigen, für einen klar definierten Zeitraum in einem Coach/Mentoren Klient-Verhältnis zusammenzuarbeiten. FemDesign wird für die Klientin im Rahmen des vereinbarten Coaching-/Mentoringpaketes zu dem durch diese eingebrachten Anliegen durchführen. Die Zusammenarbeit beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. FemDesign wird nach bestem Wissen und Gewissen für das Anliegen der Klientin zieldienliche Methoden und Interventionen auswählen. Alle angewandten Methoden und Interventionen werden der Klientin gegenüber offengelegt und transparent gemacht.

Der Klientin ist bekannt, dass Coaching/Mentoring ein selbstverantwortlicher Prozess ist, dessen Erfolg von ihrer Veränderungsbereitschaft und ihrem aktiven Engagement abhängt und dass konkrete Ergebnisse nicht garantiert werden können. FemDesign steht der Klientin als Prozessbegleiter, Berater und Initiator von Veränderungen zur Verfügung, die eigentliche Veränderungsarbeit wird jedoch von der Klientin selbst geleistet.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist das Coaching und Mentoring der Klientin zu dem oder den von ihr formulierten Anliegen. Das Coaching beinhaltet die Ermittlung und Eingrenzung der zu behandelnden Herausforderungen und die Entwicklung von Lösungsstrategien, sowie die supervisorische Begleitung während der Umsetzung dieser Strategien. Das Anliegen der Klientin wird spätestens im Anschluss an die erste Sitzung präzise formuliert und schriftlich festgehalten. Änderungen an der Formulierung des Anliegens – beispielsweise dessen Präzisierung – sind im Verlaufe des Coaching-/Mentoring Prozesses möglich und werden ebenfalls schriftlich dokumentiert. FemDesign wird ein Protokoll über Ablauf und Ergebnisse des Einzelcoachings/Mentorings führen, um den Verlauf und den Fortschritt zu dokumentieren. Die Klientin hat auf Verlangen jederzeit Einsicht in dieses Protokoll.

§ 3 Verantwortung von FemDesign

FemDesign wird der Klientin die eingesetzten Methoden und Techniken zu jedem Zeitpunkt des Coachings erläutern und auf mögliche Risiken und Ergebnisse hinweisen. FemDesign erbringt Dienstleistungen auf der Grundlage, der ihr von der Klientin zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. FemDesign wird alle Informationen vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich der Erfüllung dieser Vereinbarung.Aufgabe von FemDesign ist es, Impulse zu geben und Erkenntnisprozesse anzustoßen, sowie deren Umsetzung in reflektierenden Gesprächen vor- bzw. nachzubereiten. FemDesign leistet Hilfestellungen und steht der Klientin motivierend zur Seite.

§ 4 Verantwortung der Klientin

Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Information, aufgrund derer FemDesign das Coaching/Mentoring durchführt, liegt bei der Klientin. Stellungnahmen und Empfehlungen von FemDesign bereiten lediglich die persönliche Entscheidung der Klientin vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Um die Ziele des Coachings zu erreichen und einen nachhaltigen Erfolg von der Zusammenarbeit zu haben, bemüht sich die Klientin um Offenheit für die Methoden von FemDesign und einen selbstkritischen Gedankenaustausch. Sie erkennt dar überhinaus an, dass das Coaching/Mentoring von ihr eine möglichst objektive und detaillierte Betrachtung der eigenen Person und der aktuellen Lebenssituation oder ihrer beruflichen Situation verlangt. Der Erfolg des Coachings kann von FemDesign nicht garantiert werden, da er maßgeblich an eine aktive Prozessteilnahme der Klientin gebunden ist.

§ 5 Abgrenzung zu Therapie oder Heilbehandlungen

Das Coaching/Mentoring ersetzt keine Psychotherapie oder Heilbehandlung. Es setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist die Klientin aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben. Es ist nicht Aufgabe von FemDesign, der Klientin Entscheidungen abzunehmen oder konkrete Ratschläge zu erteilen. Hierüber sind sich die Parteien einig. Durch das Coaching/Mentoring entstehen eventuell neue relevante Beziehungen im Leben der Klientin, während bestehende Beziehungen zerbrechen oder sich verändern können. Durch ein verändertes Verhalten der Klientin gerät auch deren Umgebung in einen Lernprozess. Dieser kann positive oder negative Auswirkungen haben. Die Klientin ist sich dieser Tatsache bewusst.

 § 6 Ort der Leistungserbringung

Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, finden die Coachings/Mentorings online, ggf. in den Räumen von FemDesign statt.

§ 7 Zeitrahmen, Vergütung

Das Coaching/Mentoring ist zeitlich begrenzt. Der Zeitrahmen wird entsprechend des jeweiligen gebuchten Coachings-/Mentorings, Online Programms lt. Anmeldeformular festgelegt. In dem Honorar für die Sitzungen ist die Vergütung für die Erstellung des Coaching- Programms, die schriftliche Dokumentation, Erstellung der schriftlichen Übungsanleitungen enthalten. Die Vergütung ist unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug jeweils im Voraus zur Zahlung fällig bzw. nach schriftlicher Vereinbarung.

§ 8 Ausfallvergütung

Für nicht in Anspruch genommene, fest vereinbarte Coaching-Termine, die nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich abgesagt wurden, hat die Klientin an FemDesign eine Ausfallvergütung als Schadenersatz in Höhe von 50% der hierfür anfallenden Vergütung zu zahlen.

§ 9 Kündigung und Rücktritt

1. FemDESIGN kann den Vertrag 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung

(bei Seminaren/Workshop) wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 nicht erreicht wird oder wenn der vorgesehene Referent ohne Verschulden der Veranstalterin krankheitsbedingt ausfällt und ein Ersatzreferent nicht zur Verfügung steht. Die Teilnehmerin hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Rückerstattung seiner bereits bezahlten Teilnahmegebühren, anderweitige Ansprüche der Teilnehmerin bestehen nicht. Soweit möglich, versucht FemDESIGN einen Ersatztermin anzubieten, auf den die Teilnehmerin kostenfrei umbuchen kann.

2. FemDESIGN kann den Vertrag kündigen bzw. den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr oder sonstige fällige Fremd- und Drittkosten nicht oder nicht vollständig spätestens vor Beginn der Veranstaltung bezahlt sind. Die Veranstalterin behält in diesem Fall aber den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren und Kosten.

§ 10 Höhere Gewalt

1. Im Falle Höherer Gewalt, die zu einer Nichtdurchführung des Vertrages, einem Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung führt, kann FemDESIGN von der Teilnehmerin die angefallenen Kosten und die bis dahin erbrachten Leistungen ersetzt bzw. vergütet verlangen, soweit es sich bei der Teilnehmerin um eine Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB handelt und die Veranstalterin die Leistungen nicht zumutbar anderweitig verwerten kann oder bösgläubig zu verwerten unterlässt.

2. Beruft sich ein Dienstleister bzw. Leistungsträger der Veranstalterin auf Höhere Gewalt und führt die im Nachunternehmerverhältnis geschuldete Leistung daher nicht aus, so wird auch die Veranstalterin von ihrer Leistungspflicht gegenüber der Teilnehmerin frei, soweit sie diese gegenüber der Teilnehmerin selbst schuldet und die Teilnehmerin Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB ist.

§ 11 Datenschutz

1. Soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages notwendig ist, wird die Veranstalterin die personenbezogenen Daten der Teilnehmerin erheben, verarbeiten und nutzen. Die Veranstalterin wird diese insbesondere nicht verkaufen oder in sonstiger Weise verwerten. Nur auf behördliche oder gesetzliche Anforderungen sowie bei gesetzlichen Mitteilungspflichten wird sie die Daten verarbeiten, insbesondere an die staatlichen Stellen übermitteln.

2. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise von FemDESIGN.

§ 12 Schlussbestimmungen

Als Erfüllungsort und Gerichtstand wird, soweit rechtlich zulässig, der Ort des Firmensitzes von FemDesign vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben. Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen keine. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung über die Abweichung vom Schriftformerfordernis.

Stand März 2022